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von Hefer Streppel Brück & Partner
„ … im Namen des …“
Unsere Rechtsordnung versteht den Anwalt ebenso wie den Richter und den Staatsanwalt als Organ der Rechtspflege. Ein Rechtsanwalt betätigt sich dabei aber im Rahmen der Rechtsordnung als parteiischer Vertreter der Interessen seines Mandanten. Mit dieser Maßgabe verstehen wir uns als Dienstleistungsunternehmen.

Wir sind parteilich! „…im Namen des Mandanten…“ |
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